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Sneaker und Stiefel aus dem Ausland unterliegen bei der Einfuhr dem MWST-Satz von 8.1%. Einen Zoll gibt es auf Schuhe wie auf Kleidung seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr — auch nicht bei schweren Stiefeln oder mehreren Paaren.

Nur MWST, kein Gewichtszoll

Früher trugen Schuhe einen Zoll nach Bruttogewicht. Seit dem 1. Januar 2024 hat die Schweiz die Industriezölle jedoch abgeschafft, auch für Schuhe. Ob ein Paar Sneaker oder mehrere schwere Stiefel: Es fallen nur die 8.1% MWST und ab 5 CHF Steuerbetrag die Postverzollung an.

Beispiel: Sneaker für 90 CHF

Ein Paar Sneaker für 90 CHF plus 9 CHF Versand ergibt 99 CHF. Die MWST beträgt 99 × 8.1% = 8.02 CHF — über der 5-CHF-Grenze, also fallen zusätzlich 15.97 CHF Postverzollung (13.00 CHF + 3%) an — total 23.99 CHF, ohne Zoll. Unter rund 62 CHF Bestellwert bleibt das Paar dagegen abgabefrei.

Häufige Fragen zu Schuhe

Sind einzelne Paar Schuhe unter 62 CHF zollfrei?

In der Regel ja. Solange die MWST (8.1%) unter 5 CHF bleibt — also bei einem Bestellwert unter rund 62 CHF — ist die Sendung faktisch abgabefrei.

Zahle ich bei Schuhen zusätzlich Zoll?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 sind Schuhe wie alle Industriegüter zollfrei — unabhängig von Gewicht und Stückzahl. Was Sie zahlen, sind die MWST und gegebenenfalls die Postverzollung.

Kann ich mehrere Paare zusammen bestellen, um zu sparen?

Das spart Versandkosten, erhöht aber die Bemessungsgrundlage und damit die MWST. Ab 5 CHF MWST ist die volle Postgebühr fällig — mehrere Paare überschreiten diese Grenze fast immer.