Zollfreimengen Schweiz: was darf ich einführen?
Wenn Sie Waren selbst über die Grenze bringen, gelten Freimengen pro Person und pro Tag — für Alkohol, Tabak, Fleisch und Butter. Dazu kommt die Wertfreigrenze von 150 CHF: Bis zu diesem Gesamtwert bleibt Ihr Einkauf mehrwertsteuerfrei. Beides sind andere Regeln als beim Paket aus dem Onlineshop — dort gilt die 5-CHF-Grenze bei der MWST.
Reisefreimengen gelten nicht für Postbestellungen
Die Freimengen auf dieser Seite gelten ausschliesslich für Waren, die Sie persönlich mitführen. Bestellen Sie dieselbe Ware im Internet, wird sie als Postsendung verzollt: Dann fallen MWST und Postverzollung an, sobald die berechnete MWST 5 CHF erreicht, und bei Alkohol oder Tabak zusätzlich die Alkohol- beziehungsweise Tabaksteuer ab der ersten Einheit. Für diesen Fall rechnen Sie am besten direkt mit dem Zollrechner.