Für Tabakwaren gilt bei der Einreise eine eigene Freimenge, unabhängig vom Kaufpreis. Sie wird nur Personen ab 17 Jahren gewährt und gilt pro Person und pro Tag. Anders als beim Postversand fällt innerhalb der Freimenge keine Tabaksteuer an.
Wie viele Zigaretten darf ich in die Schweiz mitnehmen?
250 Stück pro Person und Tag — das entspricht 12 bis 13 Päckchen à 20 Zigaretten. In dieselbe Freimenge fallen Zigarren, Tabak zum Erhitzen und nikotinhaltige Kartuschen für E-Zigaretten; die 250 Stück gelten für alle zusammen, nicht je Produkt.
E-Zigaretten und Liquids
Nikotinhaltige Flüssigkeiten sind mit 250 ml abgabefrei, elektronische Einwegzigaretten mit 25 Stück. Über der Freimenge kostet jeder Milliliter Liquid 0.25 CHF und jede Einwegzigarette 2.50 CHF. Wer mehrere Produktarten mitführt, darf die Freimengen anteilmässig aufteilen.
Was kostet die Mehrmenge?
Jede Zigarette über der Freimenge kostet 0.25 CHF Abgabe. Eine zweite Stange à 200 Stück schlägt damit mit 50.00 CHF zu Buche — zusätzlich zum Kaufpreis und gegebenenfalls zur MWST. Bei Feinschnitt sind es 0.10 CHF je Gramm, also 25.00 CHF für 250 g über der Grenze.
Häufige Fragen: Tabak & Zigaretten
Wie viele Zigaretten darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
250 Stück pro Person und Tag, ab 17 Jahren. Alternativ 250 g anderer Tabak, 250 ml nikotinhaltige Liquids oder 25 elektronische Einwegzigaretten — oder eine anteilmässige Auswahl daraus.
Was kostet eine Stange Zigaretten über der Freimenge?
Eine Stange mit 200 Zigaretten über der Freimenge kostet 200 × 0.25 CHF = 50.00 CHF Abgabe, dazu gegebenenfalls die MWST, wenn Ihre Waren insgesamt über 150 CHF wert sind.
Darf ich Zigaretten für andere mitbringen?
Die Freimenge gilt pro Person und nur für Personen ab 17 Jahren. Waren, die Sie für Dritte mitführen, zählen zu Ihrer eigenen Freimenge und Wertfreigrenze.