Wer im grenznahen Ausland einkauft, darf Alkohol nur in begrenzter Menge abgabefrei in die Schweiz mitnehmen. Die Freimengen gelten pro Person und pro Tag und werden nur Personen ab 17 Jahren gewährt. Getränke mit höchstens 0.5 Vol.-% gelten nicht als alkoholische Getränke und bleiben ausserhalb dieser Rechnung.
Wie viel Alkohol darf ich mitnehmen?
Die Freimenge besteht aus zwei Töpfen, die sich addieren: 5 Liter Getränke bis 18 Vol.-% und 1 Liter Getränke über 18 Vol.-%. Eine Person darf also an einem Tag 5 Liter Wein und zusätzlich 1 Liter Spirituosen abgabefrei einführen. Die Mengen gelten pro Person — vier Erwachsene im Auto dürfen entsprechend das Vierfache mitführen, Kinder zählen für Alkohol nicht mit.
Was kostet die Mehrmenge?
Für jeden Liter über der Freimenge fallen 2.00 CHF (bis 18 Vol.-%) beziehungsweise 15.00 CHF (über 18 Vol.-%) an. Wer also 8 Liter Wein einführt, zahlt auf 3 Liter je 2.00 CHF, insgesamt 6.00 CHF. Die Abgabe ist mengenabhängig und hat nichts mit dem Kaufpreis zu tun; teurer Wein wird nicht höher belastet als günstiger.
Anmelden: QuickZoll oder beim Zollamt
Wer über der Freimenge liegt oder die Wertfreigrenze überschreitet, muss die Waren anmelden — am einfachsten vor dem Grenzübertritt mit der App QuickZoll des BAZG, alternativ am besetzten Zollamt. Wer nicht anmeldet und kontrolliert wird, riskiert ein Strafverfahren zusätzlich zur Nachforderung der Abgaben.
Häufige Fragen: Alkohol
Wie viel Alkohol darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
Pro Person und Tag 5 Liter mit einem Alkoholgehalt bis 18 Vol.-% und zusätzlich 1 Liter über 18 Vol.-%. Die Freimengen gelten erst ab 17 Jahren.
Was kostet ein zusätzlicher Liter Spirituosen?
Über der Freimenge von 1 Liter kostet jeder weitere Liter über 18 Vol.-% 15.00 CHF Zollabgabe. Dazu kann die Mehrwertsteuer kommen, wenn der Gesamtwert Ihrer Waren 150 CHF übersteigt.
Gelten die Freimengen auch für Postbestellungen?
Nein. Die Freimengen gelten nur für Waren, die Sie persönlich mitführen. Bei Bestellungen per Post werden MWST und Alkoholabgaben ab dem ersten Tropfen erhoben — dafür ist der Zollrechner auf der Alkohol-Seite zuständig.