Käse ist die häufigste Frage im Einkaufstourismus nach Fleisch — und die Antwort ist erfreulicher: Für Käse gibt es keine mengenmässige Freimenge. Das BAZG führt ihn unter «andere Lebensmittel und andere Waren», und diese sind zollfrei. Begrenzend wirkt allein der Wert.
Wie viel Käse darf ich in die Schweiz mitnehmen?
Mengenmässig gibt es keine Grenze. Weder Weich- noch Hartkäse steht in der Liste der sensiblen Waren, für die eine Freimenge gilt. Sie dürfen also mehrere Kilo mitführen, ohne eine Mengenabgabe zu zahlen — anders als bei Fleisch, Butter oder Rahm.
Die Wertfreigrenze bleibt massgebend
Übersteigt der Gesamtwert Ihres Einkaufs 150 CHF pro Person und Tag, müssen Sie die Ware anmelden und die MWST bezahlen. Für Lebensmittel gilt dabei der reduzierte Satz von 2.6%. Bei einem Einkauf von 200 CHF sind das 5.20 CHF — berechnet auf den vollen Betrag, nicht nur auf die 50 CHF über der Grenze.
Was ist mit Butter, Rahm und Milch?
Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt sind die Ausnahme: Für sie gilt eine Freimenge von 1 kg beziehungsweise 1 Liter pro Person und Tag, darüber 16.00 CHF je Kilo oder Liter. Milch, Joghurt und Quark fallen nicht unter diese Beschränkung.
Häufige Fragen: Käse & andere Lebensmittel
Wie viel Käse darf ich zollfrei in die Schweiz einführen?
Mengenmässig unbegrenzt — Käse ist zollfrei. Zu beachten ist nur die Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag, ab der die MWST von 2.6% anfällt.
Gilt für Butter dieselbe Regel wie für Käse?
Nein. Butter und Rahm ab 15% Fettgehalt sind auf 1 kg/Liter pro Person und Tag begrenzt; darüber kostet es 16.00 CHF je kg oder Liter.
Muss ich Käse an der Grenze anmelden?
Nur wenn der Gesamtwert Ihrer Waren die Wertfreigrenze von 150 CHF übersteigt. Dann melden Sie die Ware an — am einfachsten vorab mit der App QuickZoll.