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Freimengen für Wertfreigrenze 150 CHF — pro Person und pro Tag
Ware Freimenge pro Person und Tag Abgabe für die Mehrmenge
Waren für den privaten Gebrauch oder als Geschenk bis 150 CHF Gesamtwert darüber: 8.1% MWST (2.6% auf Lebensmittel, Bücher, Medikamente)

Wird die Grenze überschritten, wird die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert erhoben — nicht nur auf den Teil über 150 CHF. Bei einem Einkauf von 160 CHF zahlen Sie also MWST auf 160 CHF.

Die Grenze gilt pro Person und pro Tag, Kinder eingeschlossen. Mengenabgaben auf Alkohol, Tabak, Fleisch und Butter kommen unabhängig davon dazu, sobald deren Freimengen überschritten sind.

Quellen: BAZG — Wertfreigrenze Mehrwertsteuer: 150 Franken (abgerufen am 2026-09-17) BAZG — Freimengen: Lebensmittel, Alkohol und Tabak (abgerufen am 2026-09-17)

Die Wertfreigrenze ist der Betrag, bis zu dem Sie Waren mehrwertsteuerfrei in die Schweiz einführen dürfen. Sie wurde auf den 1. Januar 2025 von 300 auf 150 Franken halbiert — wer sich noch an die alte Zahl hält, meldet zu spät an.

Was die Grenze umfasst

Gezählt wird der Gesamtwert aller Waren, die Sie für den privaten Gebrauch oder als Geschenk mitführen — Lebensmittel eingeschlossen. Die Grenze gilt pro Person und pro Tag und steht auch Kindern zu. Persönliche Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, die Sie tragen, und Reiseproviant zählen nicht mit.

Was passiert über 150 CHF

Wird die Grenze überschritten, fällt die Mehrwertsteuer auf den gesamten Warenwert an: 8.1% im Normalfall, 2.6% auf Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitschriften und Medikamente. Ein Einkauf von 200 CHF Kleidung kostet damit 16.20 CHF MWST. Es gibt keinen Freibetrag, der abgezogen würde.

Richtig anmelden mit QuickZoll

Wer über der Wertfreigrenze oder über einer Mengen-Freimenge liegt, muss die Waren anmelden. Am einfachsten geht das vor dem Grenzübertritt mit der offiziellen App QuickZoll des BAZG; alternativ melden Sie am besetzten Zollamt an. Wer die Anmeldung unterlässt, riskiert bei einer Kontrolle ein Strafverfahren zusätzlich zur Nachzahlung.

Häufige Fragen: Wertfreigrenze 150 CHF

Wie hoch ist die Wertfreigrenze bei der Einreise in die Schweiz?

150 CHF pro Person und Tag. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2025; zuvor lag sie bei 300 CHF.

Wird die MWST nur auf den Betrag über 150 CHF erhoben?

Nein. Sobald der Gesamtwert die Grenze übersteigt, wird die MWST auf den gesamten Warenwert berechnet.

Gilt die Wertfreigrenze auch für Kinder?

Ja, die Grenze von 150 CHF steht jeder Person zu, Kinder eingeschlossen. Die Freimengen für Alkohol und Tabak dagegen gelten erst ab 17 Jahren.

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