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Laufschuhe, Fahrradteile und Fitnessgeräte aus dem Ausland tragen den MWST-Satz von 8.1%. Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 keiner an — auch nicht auf Sportbekleidung und Sportschuhe.

Unterschiede je nach Sportartikel

Fitnessgeräte, Fahrradteile, Sportbekleidung und Sportschuhe sind seit der Abschaffung der Industriezölle am 1. Januar 2024 alle zollfrei und tragen nur die 8.1% MWST. Schwere Sendungen wie Hanteln oder Ergometer erhöhen zudem die Versandkosten deutlich.

Beispiel: Laufschuhe für 110 CHF

Laufschuhe für 110 CHF plus 12 CHF Versand ergeben 122 CHF. Die MWST beträgt 122 × 8.1% = 9.88 CHF, dazu 16.66 CHF Postverzollung (13.00 CHF + 3%) — total 26.54 CHF Zusatzkosten, ohne Zoll. Prüfen Sie im Rechner, ob sich der Auslandskauf gegenüber dem Schweizer Preis lohnt.

Häufige Fragen zu Sportartikel

Sind Fahrradteile aus dem Ausland zollfrei?

Ja, Fahrradteile sind seit dem 1. Januar 2024 zollfrei und tragen nur die MWST von 8.1%. Erst ab 5 CHF Steuerbetrag (rund 62 CHF Bestellwert) fallen MWST und Postgebühr an.

Zahle ich auf Sportbekleidung zusätzlich Zoll?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 sind Sporttextilien und Sportschuhe wie alle Industriegüter zollfrei. Es fallen nur die MWST und gegebenenfalls die Postverzollung an.

Lohnt sich der Import schwerer Fitnessgeräte?

Oft nicht: Schwere Geräte verursachen hohe Versandkosten, die zusätzlich die MWST-Bemessungsgrundlage erhöhen. Vergleichen Sie den Gesamtpreis mit Schweizer Anbietern.