Temu verkauft Kleinartikel zu sehr tiefen Preisen, oft verteilt auf mehrere Pakete. Für Schweizer Kundinnen und Kunden stellt sich vor allem eine Frage: Kommt nach dem günstigen Einkauf noch eine Rechnung der Post? Die Antwort steht meistens schon im Warenkorb.
Plattformbesteuerung seit dem 1. Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten elektronische Plattformen in der Schweiz als Leistungserbringer, wenn sie Käufer und Verkäufer zusammenbringen. Erreicht eine Plattform mit Kleinsendungen mindestens 100 000 CHF Umsatz in der Schweiz, muss sie die MWST selbst abrechnen. Dann ist die Schweizer MWST im Preis enthalten, und die Sendung wird im Namen der Plattform eingeführt.
So erkennen Sie, ob noch Kosten kommen
Achten Sie im Checkout auf den Hinweis, dass die Schweizer MWST enthalten ist, oder auf einen separaten Steuerposten. Ist die MWST bereits bezahlt, sollte die Post keine Verzollung verlangen. Fehlt ein solcher Hinweis, gilt die normale Regel: Ab 5 CHF MWST kommen MWST und die Postverzollung von 16.00 CHF + 3% hinzu.
Rechenbeispiel: Warenkorb für 35 CHF
Ein Warenkorb für 35 CHF mit 3 CHF Versand ergibt 38 CHF. Selbst wenn die MWST nicht im Preis enthalten wäre, betrüge sie nur 3.08 CHF und bliebe unter der Grenze von 5 CHF — die Sendung käme ohne Zusatzkosten an. Ab rund 62 CHF inklusive Versand würde die Grenze überschritten.
Häufige Fragen: Temu
Muss ich bei Temu-Bestellungen Zoll bezahlen?
Einen Zoll auf Industriegüter gibt es seit 2024 nicht mehr. Ob MWST und Postverzollung anfallen, hängt davon ab, ob die Schweizer MWST schon im Kaufpreis enthalten ist und ob sie 5 CHF erreicht.
Warum kommen Temu-Bestellungen in mehreren Paketen?
Die Artikel stammen oft von verschiedenen Händlern und Lagern. Jede Sendung wird für die Einfuhr einzeln beurteilt.
Was tun, wenn die Post trotz bezahlter MWST Gebühren verlangt?
Bezahlen Sie nicht doppelt, ohne nachzufragen. Wenden Sie sich mit der Bestellbestätigung an den Kundendienst der Plattform und an die Post, die die Verzollung durchgeführt hat.